Das ABC des Nagoya-Protokolls in Deutschland – Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

Autor/innen

  • Kai Metge Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Qualitätssicherung, Quedlinburg und Braunschweig
  • Lothar Frese Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Züchtungsforschung an landwirtschaftlichen Kulturen, Quedlinburg
  • Andreas Willems Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Justiziariat, Braunschweig

Schlagworte:

Biodiversität, Nagoya-Protokoll, Zugang und Vorteilsausgleich, Recht, Sorgfaltspflichten

Abstract

Seit dem 12.10.2014 ist für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die „Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union“ in Kraft. Zentrale Elemente der Regelungen betreffen erstens den Zugang zu genetischen Ressourcen (access), zweitens den Vorteilsausgleich bei der Nutzung (benefit-sharing) und drittens die Übereinstimmung der Maßnahmen der Nutzer mit den durch die gesetzlichen Regelungen aufgestellten Anforderungen (compliance). Nationale Regelungen können die Verordnung für die einzelnen Mitgliedstaaten weiter konkretisieren. Seit dem 12. Oktober 2014 müssen Nutzer genetischer Ressourcen darauf achten, ob Erklärungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch die zuständige Behörde verlangt werden, wenn sie genetische Ressourcen aus Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls beziehen.

DOI: 10.5073/JfK.2016.04.01, https://doi.org/10.5073/JfK.2016.04.01

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Veröffentlicht

2016-04-01

Ausgabe

Rubrik

Übersichtsarbeit