Zum Ausscheiden eines Anspruchs aus dem Insolvenzverfahren gemäß § 8 IO.
Zum Ausscheiden eines Anspruchs aus dem Insolvenzverfahren gemäß § 8 IO.
Abstract
§§ 3, 6, 8, 119 IO; § 235 ZPO. Lehnt der Insolvenzverwalter den Eintritt in einen Rechtsstreit ab, in dem der Schuldner Kläger ist, so scheidet nur der Anspruch aus der Insolvenzmasse aus, der in diesem Zeitpunkt streitanhängig ist.