OGH post EuGH „Gupfinger“: Keine Füllung nachträglicher Vertragslücke durch dispositives Recht.
OGH post EuGH „Gupfinger“: Keine Füllung nachträglicher Vertragslücke durch dispositives Recht.
Abstract
§ 879 ABGB; Art 6 Klausel-RL. Nach EuGH C-625/21 Gupfinger stehen Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 Klausel-RL dem gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Unternehmers entgegen, wenn eine Schadenersatzklausel missbräuchlich ist und der Vertrag ohne diese Klausel gleichwohl fortbestehen kann.