Neues Formular für Ärzteschaft im Wegweisungsvollzug

Neues Formular für Ärzteschaft im Wegweisungsvollzug

Aktuell
Ausgabe
2023/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2023.22045
Schweiz Ärzteztg. 2023;104(34):22-23

Publiziert am 23.08.2023

Datenweitergabe Seit Mai 2022 ist geklärt, dass die Verantwortung für die Beurteilung der Transportfähigkeit bei der vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mandatierten Organisation, aktuell OSEARA, liegt und nicht bei der respektive dem behandelnden (Gefängnis-)Ärztin oder Arzt. Letztere sind jedoch verpflichtet, die notwendigen medizinischen Daten von Arzt zu Ärztin weiterzugegeben.
Mit der angepassten Rechtsgrundlage ist die Rolle der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes geklärt: Diese sind weder verantwortlich für eine umfassende Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes noch müssen sie entscheiden, ob die Wegweisung vollzogen werden kann. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die bereits vorhandenen medizinischen Daten, die zur Beurteilung der Transportfähigkeit erforderlich sind, weiterzugeben. Darüber wurde in der Schweizerische Ärztezeitung berichtet [1].
Wie im Zusammenhang mit dieser Pflicht mit dem Arztgeheimnis (Art. 321 StGB) umzugehen ist, hat die Gesetzesrevision nicht vollständig geklärt. Diesbezüglich bestehen nach wie vor divergierende Rechtsauffassungen zwischen den Vertretungen der Ärzteschaft einerseits und den Behörden andererseits. Aus diesem Grund hat die Erarbeitung eines neuen Formulars für die Datenweitergabe einige Zeit in Anspruch genommen.
Unterdessen konnte ein Konsens gefunden werden: Grundsätzlich ist das Arztgeheimnis auch im Wegweisungsvollzug zu beachten und für die Datenweitergabe medizinischer Informationen ist daher die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen und zu dokumentieren. Liegt keine Einwilligung vor, darf nur mitgeteilt werden, dass keine für den Wegweisungsvollzug relevanten medizinischen Daten vorliegen. Sind hingegen solche relevanten Daten vorhanden, empfehlen die FMH, die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte und -ärztinnen (KSG), vor einer Datenweitergabe die förmliche Entbindung vom Arztgeheimnis einzuholen.
Wegweisungsvollzug: Ein neues Formular schafft Klarheit und Rechtssicherheit für die behandelnde Ärzteschaft.
© Wesley Tingey / Unsplash

Ab Oktober in der Testphase

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Ärzteschaft und der Behörden hat ein neues Formular erarbeitet, das für die betreuende Ärztin beziehungsweise den betreuenden Arzt Klarheit und Rechtssicherheit schaffen soll bei der Umsetzung der geltenden Grundsätze. Medizinische Daten, die im Zusammenhang mit dem Wegweisungsvollzug relevant sind, müssen weitergeleitet werden. Die Weitergabe ausschliesslich dieser Daten erfolgt nicht an die Behörden, sondern direkt an die vom SEM mandatierte Organisation zuhanden der Arztperson, die die Transportfähigkeit beurteilt.
Das Formular «Ärztlicher Bericht im Rückkehrbereich/Wegweisungsvollzug» dient künftig allen Ärztinnen und Ärzten, die Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid (unter anderem Ausschaffungshaft) medizinisch betreuen und die mit einer behördlichen Anfrage, medizinische Daten zur Beurteilung der Transportfähigkeit weiterzugeben, konfrontiert sind. Das Formular ist auch dann zu verwenden, wenn die kantonalen Migrationsbehörden eine ausreisepflichtige Person an die behandelnde Ärztin respektive den behandelnden Arzt zwecks Abklärung des aktuellen Gesundheitszustandes überweisen.
Ab Oktober 2023 führt das SEM eine mehrmonatige Pilotphase in ausgewählten Kantonen durch, um das Formular und die Prozessanpassungen bezüglich des revidierten Datenflusses zu testen. Gestützt auf die Erfahrungen in den drei Testkantonen werden allenfalls Anpassungen vorgenommen, bevor die künftig geltenden Dokumente publiziert werden.

Bezugsquelle

Ab 2. Oktober 2023 steht das Formular – vorerst für die mehrmonatige Testphase – unter folgenden Links in drei Sprachen (D, F, E) zur Verfügung:
ethics[at]samw.ch
1 SAMW, Zentralvorstand der FMH, Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte. Patientendaten im Wegweisungsvollzug. Schweiz Ärzteztg. 2022;103(2526):845-848 https://saez.ch/article/doi/saez.2022.20857