Der Verfasser hat über gerichtsärztliche Altersbestimmung beschrieben und 2 solche Fälle berichtet, in denen die Gutachten hauptsächlich auf Grund der Entwicklungszustände der Knochen abgegeben wurden. Es handelte sich beim ersteren Falle um lebenden Menschen, wo die Röntgenstrahlen zur Untersuchung verwendet wurde, beim letzteren Falle um Knochenreste.