Vogelgrippe gehört zu den schlecht einschätzbaren Risiken. Das führt verständlicherweise zu Unsicherheit, wie eine dpa-Meldung aus dem Jahre 2006 zeigt:
Frau floh vor einer Meise (RUDOLSTADT)
Eine Meise, die durch ein Fenster in eine Wohnung in Rudolstadt (Thüringen) flog, hat die Mieterin (61) in die Flucht getrieben. Aus Angst vor Vogelgrippe rief sie die Polizei. Beamte befreiten das Tier. (dpa)
Diese verständliche Unsicherheit darf aber nicht zu Fehlhandlungen führen. Deshalb werden aus dem ABAS-Beschluss 608 die Teile abgedruckt, die zum Verständnis beitragen und Antworten auf die Fragen geben,
– bei welchen Arbeiten erhöhte Gefährdungen auftreten und
– welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-05 |
Seiten 180 - 183
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: