Die in Art. 39 ff. EGV verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit hat auch für das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland vielfachen Änderungsbedarf erzeugt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen regelmäßig Vorschriften des deutschen Arbeits- und Sozialrechts, die mit dem Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Widerspruch standen. Benachteiligungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Arbeitnehmern (und Selbstständigen) können sich ebenso sehr aber auch aus den nationalen Steuerrechtsordnungen ergeben. Der EuGH hatte zahlreiche Normen des deutschen Einkommensteuerrechts zu beanstanden. Der folgende Beitrag befasst sich mit dieser Rechtsprechung, aber auch mit weitergehenden Problembereichen, die Zweifel an der Kompatibilität des deutschen Einkommensteuerrechts mit dem EG-Recht aufkommen lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 366 - 372
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