Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 74 Abs. 1 Nr. 3 HPVG erstreckt sich nicht auf die Bestellung des Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 HDSG.
§ 5 Abs. 1 HDSG.
§ 74 Abs. 1 Nr. 3 HPVG.
HessVGH, Beschl. v. 22. 7. 2014 – 22 A 2226/13.PV –
(hebt VG Frankfurt a.M. – 23 K 2271/13.F.PV, PersV 2014, 146 auf)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-22 |
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