Die straßenpolizeiliche Bewilligung spielt bei der Frage, ob eine Arbeitsfahrt iSd § 27 Abs 5 StVO vorliegt, keine Rolle

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Die straßenpolizeiliche Bewilligung spielt bei der Frage, ob eine Arbeitsfahrt iSd § 27 Abs 5 StVO vorliegt, keine Rolle

From the journal ZVG Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Volume 2, October 2015, issue 6

Published by Verlag Österreich

Judikatur - Materienrecht, 508 Words
Original language: German
ZVG 2015, pp 535-535
https://doi.org/10.33196/zvg201506053501

Abstract

Gemäß § 27 Abs 5 StVO sind Lenker von Fahrzeugen der Kanalwartung und -revision bei Arbeitsfahrten nicht an Zufahrtsbeschränkungen gebunden, soweit dies zur Erreichung des Zwecks der jeweiligen Arbeitsfahrt notwendig ist. Zu einer Arbeitsfahrt gehören auch die Fahrten zu den jeweiligen Baustellen bzw für die Anlieferung von Material und Werkzeug, weil auch dies zur Erreichung des Zwecks der Arbeitsfahrt dient. Der Qualifikation als Arbeitsfahrt tut es keinen Abbruch, wenn die Arbeiten erst ab einem späteren Zeitpunkt straßenpolizeilich bewilligt werden.