BFG: Keine persönliche Unbilligkeit mangels ausreichender Vorsorge für die Abgabenentrichtung
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BFG: Keine persönliche Unbilligkeit mangels ausreichender Vorsorge für die Abgabenentrichtung
Abstract
Eine persönliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO liegt dann nicht vor, wenn der Nachsichtswerber in der Vergangenheit (als hierzu noch die Möglichkeit bestanden hat) keine ausreichende Vorsorge für die spätere Abgabenentrichtung getroffen hat.