Eine neue Bewilligungspflicht wirkt im Zweifel nicht auf Bauführungen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung bewilligungsfrei begonnen wurden

Subscibe in publisher´s online storeBuy in publisher´s online store Share via email
Eine neue Bewilligungspflicht wirkt im Zweifel nicht auf Bauführungen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung bewilligungsfrei begonnen wurden
Cech, Gerhard

From the journal ZRB Zeitschrift für Recht des Bauwesens, Volume 8, September 2019, issue 3

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 1596 Words
Original language: German
ZRB 2019, pp 98-100
https://doi.org/10.33196/zrb201903009801

Abstract

Ob eine Baubewilligung erforderlich ist, ergibt sich nach dem Einleitungssatz des § 60 Abs 1 WrBauO („vor Beginn“) aus jener Rechtslage, die bei Beginn der Ausführung des Bauvorhabens (hier des Abbruches) gegolten hat. Der Grundsatz der Baufreiheit, der sich aus dem Eigentum an Grund und Boden ergibt, beinhaltet, dass das Recht zum Bauen als im Zweifel nicht eingeschränkt zu beurteilen ist.

Author information

Gerhard Cech