EuGH: Prioritätsanrechnung von Gebrauchsmuster auf EU-Design nur binnen 6 Monaten zulässig

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EuGH: Prioritätsanrechnung von Gebrauchsmuster auf EU-Design nur binnen 6 Monaten zulässig
Thiele, Clemens

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 12, April 2024, issue 2

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 8541 Words
Original language: German
ZIIR 2024, pp 223-236
https://doi.org/10.33196/ziir202402022301

Abstract

Der Anmelder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters kann gemäß Art 41 Abs 1 GGV nur sechs Monate lang die Priorität einer vorangegangenen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch nehmen, mag es sich auch um solche nach dem PCT gehandelt haben. Prioritätsanrechnungen bei Unionsdesignanmeldungen werden abschließend von Art 41 Abs 1 GGV geregelt, ohne dass es auf den Zeitbezug des Herkunftsregimes der allenfalls prioritätsbegründenden Rechte ankommt. Redaktionelle Leitsätze

Author information

Clemens Thiele