EuGH: Abgrenzung Design- und Patentrecht für technische Erscheinungsmerkmale

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EuGH: Abgrenzung Design- und Patentrecht für technische Erscheinungsmerkmale
Thiele, Clemens

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 11, November 2023, issue 4

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 3777 Words
Original language: German
ZIIR 2023, pp 453-459
https://doi.org/10.33196/ziir202304045301

Abstract

Art 8 Abs 1 der VO (EG) Nr 6/2002 (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung – GGV) ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob die Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt im Sinne dieser Bestimmung sind, im Hinblick auf alle objektiven maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere diejenigen, die die Wahl dieser Merkmale leiten, das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, durch die sich diese technische Funktion erfüllen lässt, und den Umstand, dass der Inhaber des betreffenden Geschmacksmusters auch Inhaber einer Vielzahl alternativer Geschmacksmuster ist, zu beurteilen ist, doch ist der zuletzt genannte Umstand für die Anwendung dieser Bestimmung nicht entscheidend. Art 8 Abs 1 GGV ist dahin auszulegen, dass bei der Prüfung der Frage, ob die Erscheinungsform eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt ist, der Umstand, dass die Gestaltung dieses Erzeugnisses eine Mehrfarbigkeit zulässt, nicht zu berücksichtigen ist, wenn die Mehrfarbigkeit nicht aus der Eintragung des betreffenden Geschmacksmusters ersichtlich ist. Redaktionelle Leitsätze

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Clemens Thiele