EuGH: Aus für Extrakosten bei 0180-Rufnummern
Abstract
Der Begriff „Grundtarif“ ist nach der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU so auszulegen, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Service-Rufnummer eines Unternehmens die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen Festnetznummer oder Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen. Ein Unternehmen darf einem Verbraucher daher nur die Kosten auferlegen, welche die Kosten eines gewöhnlichen Telefongesprächs nicht übersteigen. Bei Beachtung dieser Grenze ist es im Folgenden unerheblich, ob das Unternehmen Gewinne erzielt, indem es von einer geografisch nicht gebundenen Service-Rufnummer Gebrauch macht. Redaktionelle Leitsätze