OGH: Fälschliches Unterstellen einer politischen Auffassung

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OGH: Fälschliches Unterstellen einer politischen Auffassung
Höhne, Thomas

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 2017, February 2017, issue 1

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 1097 Words
Original language: German
ZIIR 2017, pp 100-101
https://doi.org/10.33196/ziir201701010001

Abstract

Bei Beurteilung nach § 78 UrhG, ob berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt wurden, ist darauf abzustellen, ob deren Interessen bei objektiver Prüfung und unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs als schutzwürdig anzusehen sind; es kommt nicht darauf an, was mit der Bildnisveröffentlichung beabsichtigt war oder wie sie vom Betroffenen subjektiv aufgefasst wurde, sondern es ist maßgebend, wie die Art der Veröffentlichung vom Publikum verstanden wird. Eine Verletzung berechtigter Interessen kann dann vorliegen, wenn ein Bild in einem derartigen Zusammenhang veröffentlicht wird, dass damit der (dem) Abgebildeten eine politische Auffassung unterstellt wird, die sie (er) in Wahrheit nicht teilt oder sogar ausdrücklich ablehnt und bekämpft. Greift eine Satire, der als Kunstform die Verzerrung beziehungsweise Übertreibung der Wirklichkeit immanent ist, in Rechte Dritter, insbesondere deren Ehre ein, bedarf es zunächst der Feststellung des „Aussagekerns“, der auf seine Verletzungseignung zu prüfen ist. Die Verletzung des Kerns der menschlichen Ehre, der Menschenwürde oder des gesamten öffentlichen Ansehens einer Person setzen auch der Satire jedenfalls Grenzen, nicht aber schon jede, wenn auch sonst (außerhalb der Kunstfreiheit) beleidigende Bezeichnung oder Darstellung. Im übrigen Bereich hat eine Güterabwägung stattzufinden. Nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art 10 EMRK geht ein Werturteil über das hinaus, was in einer politischen Debatte zu tolerieren ist, wenn dem Werturteil eine hinreichende Tatsachenbasis fehlt; sie berücksichtigt bei der Beurteilung, ob ein Werturteil diffamierenden Charakter hat, auch die Art der verwendeten Begriffe und insbesondere die zugrundeliegende Absicht, die andere Seite zu diffamieren oder zu stigmatisieren. Redaktionelle Leitsätze

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Thomas Höhne