OGH: Gerichtsstandsbegründende Online-Werbung muss zurechenbar sein

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OGH: Gerichtsstandsbegründende Online-Werbung muss zurechenbar sein
Thiele, Clemens

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 2016, February 2016, issue 1

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 2966 Words
Original language: German
ZIIR 2016, pp 77-81
https://doi.org/10.33196/ziir201601007701

Abstract

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der VO (EG) 2001/44 (EuGVVO 2001) für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 lit c der VO (nunmehr: Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012) ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Aus der Anführung des Unternehmers (hier: Friseurgeschäft) auf der international ausgerichteten Website eines Dritten (hier: eines Thermenbetreibers, der wie ein Geschäftsraumvermieter auftritt) kann keine Ausrichtung iS des Art 15 Abs 1 lit c zweite Alternative EuGVVO 2001 abgeleitet werden, wenn dies zwar mit Wissen, aber ohne Zustimmung oder Einflussmöglichkeit des Unternehmers erfolgt ist. Redaktionelle Leitsätze

Author information

Clemens Thiele