BGH: Plattformbetreiber haftet für markenverletzende Suchmaschinenoptimierung

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BGH: Plattformbetreiber haftet für markenverletzende Suchmaschinenoptimierung
Thiele, Clemens

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 2016, February 2016, issue 1

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 5741 Words
Original language: German
ZIIR 2016, pp 68-76
https://doi.org/10.33196/ziir201601006801

Abstract

Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt. Amtlicher Leitsatz

Author information

Clemens Thiele