Ungarische Verbraucherschutzbehörde – Kundendienstauskunft
Abstract
Die Auskunft, die durch ein TK-Unternehmen im Rahmen des Kundendienstes für das Abonnement einer Privatperson über Kabelfernsehdienstleistungen erteilt wird, erfüllt den Begriff der Geschäftspraxis iS von Art 3 Abs 1 iVm Art 2 lit d RL-UGP (2005/29/EG). Die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden (hier: eine Kabel-TV Anbieterin) an ihre kündigungswillige Kunden, die Verbraucher sind, ist als „irreführende Geschäftspraxis“ iS von Art 6 Abs 1 RL-UGP einzustufen, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzigen Verbraucher betroffen hat. Im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art 6 Abs 1 RL-UGP genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, braucht nicht geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iS von Art 5 Abs 2 lit a RL-UGP widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 RL-UGP verboten ansehen zu können. Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.