Gerichtsstandvereinbarung in AGB – bloße Abrufbarkeit auf Website genügt nicht

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Gerichtsstandvereinbarung in AGB – bloße Abrufbarkeit auf Website genügt nicht
Thiele, Clemens

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 2015, May 2015, issue 2

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 2653 Words
Original language: German
ZIIR 2015, pp 164-168
https://doi.org/10.33196/ziir201502016401

Abstract

Bei einer Gerichtsstandsklausel, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten ist, kann es sich nur dann um eine wirksame Gerichtsortsbegründung iS des Art 25 Abs 1 EuGVVO 2012 (ex Art 23 Abs 1 EuGVVO; ex Art 17 EuGVÜ) handeln, wenn die Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. Kommt der Vertrag durch Angebot und Annahme in verschiedenen Urkunden zustande, so genügt der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten, im Angebot, wenn die eine Partei diesem unter Anwendung normaler Sorgfalt nachgehen kann und die genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Partei tatsächlich zugegangen sind. Die technisch leicht herstellbare Abrufbarkeit der AGB im Internet (selbst über eine Google-Suche) reicht nicht aus, solange der AGB-Verwender nicht davon ausgehen kann, dass der Vertragspartner auch tatsächlich darin Einsicht genommen hat. Dieser Grundatz gilt auch bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern. Leitsätze verfasst von Clemens Thiele

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Clemens Thiele