Wirksame Mietvertragsbefristung auch bei Gebrauchsüberlassung nach Mietbeginn

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Wirksame Mietvertragsbefristung auch bei Gebrauchsüberlassung nach Mietbeginn

From the journal WOBL Wohnrechtliche Blätter, Volume 37, March 2024, issue 3

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 988 Words
Original language: German
WOBL 2024, pp 119-120
https://doi.org/10.33196/wobl202403011901

Abstract

Bei einer Befristung soll dem Mieter noch vor der vertraglichen Bindung eindringlich vor Augen geführt werden, dass er sich auf einen Zeitmietvertrag einlässt. Konnte sich der Mieter – entsprechend der Intention des Gesetzgebers – darauf einstellen und musste er davon ausgehen, dass das Mietverhältnis ohne sein weiteres Zutun zu einem bestimmten Zeitpunkt enden werde, ist der Endtermin ausreichend bestimmt. Daran ändern die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der offenbar absehbaren Verzögerung der Gebrauchsüberlassung und der Umstand, dass diese auch schlagend wurden, nichts. In der Einräumung einer Hauptmietzinsfreistellung bei gleichzeitigem Verzicht auf darüberhinausgehende Ansprüche aus der Erstreckung der Übergabe liegt keine befristungsschädliche Vereinbarung, wenn der Mieter zu keinem Zeitpunkt im Unklaren darüber bleibt, dass der Mietvertrag dennoch zum vereinbarten Mietende abläuft und er sich darauf auch einstellen kann.