Außergerichtliche Mieterkündigung als Anbot zur einvernehmlichen Vertragsauflösung
Außergerichtliche Mieterkündigung als Anbot zur einvernehmlichen Vertragsauflösung
Abstract
Eine außergerichtliche Mieterkündigung entspricht nicht dem Schriftformgebot des § 33 Abs 1 MRG. Die formwidrige Kündigung des Mieters ist als Angebot zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zu verstehen. Die schlüssige Annahme eines solchen Angebots setzt voraus, dass der Vermieter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das bei Berücksichtigung aller Umstände keinen Grund, daran zu zweifeln, übrig lässt. Solche Gründe können etwa die Neuvermietung, die Annahme der Schlüssel zum Mietobjekt oder ähnliche unzweifelhafte Verhaltensweisen sein.