Konkludente Zustimmung zu einer Widmungsänderung von „Wohnung“ auf „Büro mit Kundenbetrieb“

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Konkludente Zustimmung zu einer Widmungsänderung von „Wohnung“ auf „Büro mit Kundenbetrieb“
Höllwerth, Johann

From the journal WOBL Wohnrechtliche Blätter, Volume 33, January 2020, issue 1

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 2796 Words
Original language: German
WOBL 2020, pp 22-25
https://doi.org/10.33196/wobl202001002201

Abstract

Dass das WE-Objekt entgegen der ursprünglichen Widmung im WE-Vertrag seit den 70er-Jahren nicht als Wohnung, sondern – abgesehen von kurzen Leerstehungszeiten – immer nur zu geschäftlichen Zwecken als Büro mit Kundenbetrieb verwendet wurde, war sämtlichen anderen Mit- und Wohnungseigentümern eindeutig erkennbar und sie äußerten dagegen keine Einwände. In einem solchen Fall hält sich die Annahme einer schlüssigen Zustimmung zu einer spezifizierten Geschäftsraumwidmung als Büro mit Kundenbetrieb im Rahmen der bisherigen Judikatur. Eine unspezifische Geschäftsraumnutzung (hier: als Kinderbetreuungseinrichtung) ist dadurch nicht gedeckt.

Author information

Johann Höllwerth