Konkludente Zustimmung zu einer Widmungsänderung von „Wohnung“ auf „Büro mit Kundenbetrieb“
Konkludente Zustimmung zu einer Widmungsänderung von „Wohnung“ auf „Büro mit Kundenbetrieb“
Abstract
Dass das WE-Objekt entgegen der ursprünglichen Widmung im WE-Vertrag seit den 70er-Jahren nicht als Wohnung, sondern – abgesehen von kurzen Leerstehungszeiten – immer nur zu geschäftlichen Zwecken als Büro mit Kundenbetrieb verwendet wurde, war sämtlichen anderen Mit- und Wohnungseigentümern eindeutig erkennbar und sie äußerten dagegen keine Einwände. In einem solchen Fall hält sich die Annahme einer schlüssigen Zustimmung zu einer spezifizierten Geschäftsraumwidmung als Büro mit Kundenbetrieb im Rahmen der bisherigen Judikatur. Eine unspezifische Geschäftsraumnutzung (hier: als Kinderbetreuungseinrichtung) ist dadurch nicht gedeckt.