Zu den Voraussetzungen der Begründung von Wohnungseigentum durch Naturalteilung
Zu den Voraussetzungen der Begründung von Wohnungseigentum durch Naturalteilung
Abstract
Voraussetzung für die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 idF 3. WÄG (vergleiche nunmehr § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002) vorgesehene Möglichkeit der Naturalteilung durch Begründung von WE ist, dass WE-taugliche Objekte in ausreichender Zahl vorhanden sind oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand geschaffen werden können, und dass die Miteigentümer auch über ausreichende Mindestanteile verfügen, die die Zuweisung von Sondernutzungsrechten an konkreten Objekten erlauben.