Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Rechtsnatur und Auslegung im Lichte der jüngeren Judikatur
Abstract
Gegenstand eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft ist nach der jüngeren Judikatur nur der durch Hausanschlag iSd § 24 Abs 5 WEG schriftlich zur Kenntnis gebrachte Text. Maßgeblich für die Beschlussauslegung könne demnach allein der Wortlaut des im Haus angeschlagenen Beschlusses sein. Diese Rsp gibt Anlass dazu, Rechtsnatur und Auslegung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, insbesondere die Bedeutung der Beschlussbekanntgabe iSd § 24 Abs 5 WEG für deren Zustandekommen und Wirksamkeit, näher zu untersuchen.