Zur zehnjährigen Sperrfrist bei der Eigenbedarfskündigung

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Zur zehnjährigen Sperrfrist bei der Eigenbedarfskündigung

From the journal WOBL Wohnrechtliche Blätter, Volume 28, December 2015, issue 12

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 573 Words
Original language: German
WOBL 2015, pp 391-392
https://doi.org/10.33196/wobl201512039102

Abstract

Die zehnjährige Sperrfrist in § 30 Abs 3 Satz 2 MRG soll verhindern, dass ein durch Mietverträge belastetes Objekt eben wegen dieser Belastung günstig erworben und dann der bisherige Mieter durch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, den der Voreigentümer nicht hätte geltend machen können, „entfernt“ wird. Aufgrund dieses Regelungszwecks ist die Bestimmung teleologisch dahin zu reduzieren, dass die Sperrfrist dann nicht gilt, wenn schon der Rechtsvorgänger des Kündigenden wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können.