Schiedsklausel Gesellschaftsvertrag; Hilfestellung der staatlichen Gerichte bei Bildung des Schiedsgerichts
Schiedsklausel Gesellschaftsvertrag; Hilfestellung der staatlichen Gerichte bei Bildung des Schiedsgerichts
Abstract
Die Bestimmungen der ZPO über das Schiedsverfahren sind zwingend. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen Intervention scheidet daher aus. Können sich die Parteien bei der Bildung des Schiedsgerichtes nicht im notwendigen Ausmaß einigen, so kann das staatliche Gericht um Hilfestellung angerufen werden.