Insolvenzrecht: Aufteilung der Zuständigkeit zwischen dem Gericht des Hauptverfahrens und dem des Sekundärverfahrens

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Insolvenzrecht: Aufteilung der Zuständigkeit zwischen dem Gericht des Hauptverfahrens und dem des Sekundärverfahrens

From the journal WBL Wirtschaftsrechtliche Blätter, Volume 29, September 2015, issue 9

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 3559 Words
Original language: German
WBL 2015, pp 517-521
https://doi.org/10.33196/wbl201509051701

Abstract

Art 3 Abs 2 und Art 27 der VO (EG) Nr 1346/2000 sind dahin auszulegen, dass die Gerichte des MS der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens alternativ zu den Gerichten des MS der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zuständig sind, über die Bestimmung der in den Bereich der Wirkungen dieses Sekundärverfahrens fallenden Vermögensgegenstände des Schuldners zu entscheiden. Die Bestimmung der in den Bereich der Wirkungen eines Sekundärinsolvenzverfahrens fallenden Vermögensgegenstände des Schuldners hat nach Maßgabe der Bestimmungen von Art 2 lit g der VO Nr 1346/2000 zu erfolgen.