Zur Besetzung des Rechtsmittelsenates in UWG-Verfahren

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Zur Besetzung des Rechtsmittelsenates in UWG-Verfahren

From the journal WBL Wirtschaftsrechtliche Blätter, Volume 29, July 2015, issue 7

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1319 Words
Original language: German
WBL 2015, pp 420-421
https://doi.org/10.33196/wbl201507042001

Abstract

Hat beim Gerichtshof erster Instanz ein Berufsrichtersenat entschieden, so hat dieser Gerichtshof das Urteil nicht „in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen“ gefällt. Daher hat auch über Berufungen gegen dieses Urteil nach § 8 Abs 1 JN zwingend ein Berufsrichtersenat zu entscheiden. Dies gilt in gleicher Weise bei Rekursen in Sicherungsverfahren nach § 387 Abs 3 EO.