Kein Einfluss des Zahlungsplans auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gem § 283 UGB
Kein Einfluss des Zahlungsplans auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gem § 283 UGB
Abstract
Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB sind unter die Geldstrafen iSv § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Sie können daher nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden und werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.