Kein Einfluss des Zahlungsplans auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gem § 283 UGB

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Kein Einfluss des Zahlungsplans auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gem § 283 UGB

From the journal WBL Wirtschaftsrechtliche Blätter, Volume 27, August 2013, issue 8

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1141 Words
Original language: German
WBL 2013, pp 470-471
https://doi.org/10.33196/wbl201308047001

Abstract

Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB sind unter die Geldstrafen iSv § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Sie können daher nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden und werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.