Zur Auslegung des Begriffs „Entscheidung“ iS der Art 32 und 33 EuGVVO; zu den Wirkungen einer gerichtlichen E über die internationale Zuständigkeit

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Zur Auslegung des Begriffs „Entscheidung“ iS der Art 32 und 33 EuGVVO; zu den Wirkungen einer gerichtlichen E über die internationale Zuständigkeit

From the journal WBL Wirtschaftsrechtliche Blätter, Volume 27, February 2013, issue 2

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 3226 Words
Original language: German
WBL 2013, pp 89-92
https://doi.org/10.33196/wbl201302008901

Abstract

Art 32 der VO (EG) Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er auch eine E erfasst, mit der das Gericht eines MS seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint, und zwar unabhängig davon, wie eine solche E nach dem Recht eines anderen MS zu qualifizieren ist. Die Art 32 und 33 der VO Nr 44/2001 sind dahin auszulegen, dass das Gericht, vor dem die Anerkennung einer E, mit der das Gericht eines anderen MS seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint hat, geltend gemacht wird, durch die in den Gründen eines rechtskräftigen Urteils, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, enthaltene Feststellung in Bezug auf die Wirksamkeit dieser Vereinbarung gebunden ist.