OGH: Mit Nichtigerklärung durch Bescheid ist die Rechtswidrigkeit für das Zivilgericht bindend festgestellt − Rechtswidrigkeit der Nichtzulassung zur Teilnahme ist ein hinreichend qualifizierter Verstoß
OGH: Mit Nichtigerklärung durch Bescheid ist die Rechtswidrigkeit für das Zivilgericht bindend festgestellt − Rechtswidrigkeit der Nichtzulassung zur Teilnahme ist ein hinreichend qualifizierter Verstoß