EuGH: Wann ist das Vergabeverfahren eingeleitet worden?

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EuGH: Wann ist das Vergabeverfahren eingeleitet worden?
Reisner, Hubert

From the journal RPA Zeitschrift für Vergaberecht, Volume 2013, November 2013, issue 5

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 2222 Words
Original language: German
RPA 2013, pp 299-302
https://doi.org/10.33196/rpa201305029901

Abstract

Grundsätzlich ist die Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht. Es würde gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen, das anwendbare Recht anhand des Datums der Auftragsvergabe zu bestimmen. Wenn nach der Entscheidung, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht, eingeleitete Verhandlungen wesentlich andere Merkmale aufweisen als die zuvor geführten und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Vertragsbestimmungen erkennen lassen, könnte die Anwendung einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung abgelaufen ist, gerechtfertigt werden.

Author information

Hubert Reisner