Herabsetzung und Berechnung der kartellrechtlichen Geldbuße
Herabsetzung und Berechnung der kartellrechtlichen Geldbuße
Abstract
Das EuG ist zuständig, die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission zu überprüfen. Es kann die verhängte Geldbuße aufheben, herabsetzen oder erhöhen. Bei der Berechnung der Geldbuße sind sämtliche relevanten Umstände zu berücksichtigen. Eine abschließende Aufzählung der Bemessungskriterien gibt es nicht. Unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren war die Geldbuße von EUR 82,8 Millionen auf EUR 76,9 Millionen herabzusetzen.