Verkehr mit der Außenwelt
Verkehr mit der Außenwelt
Abstract
Berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 96a StVG sind insbesondere Telefonate mit Rechtsbeiständen.
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Berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 96a StVG sind insbesondere Telefonate mit Rechtsbeiständen.