Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; persönlicher Gebrauch; Diversion; Vorstrafen; Feststellungen
Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; persönlicher Gebrauch; Diversion; Vorstrafen; Feststellungen
Abstract
Wenn durch eine Tat § 27 Abs 1 und Abs 2 SMG verwirklicht wurden, so ist Diversion nach § 35 Abs 1 (iVm § 37) SMG – bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen und Bedingungen – stets geboten. Ein Schuldspruch wegen einer strafbaren Handlung nach dem StGB sowie Vorstrafen stehen der Diversion nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG nicht entgegen. Wenn das Gericht die Diversionsvoraussetzungen nicht für gegeben hält, muss es entsprechende Feststellungen im Urteil treffen, damit die rechtliche Beurteilung überprüft werden kann.