Zum erforderlichen Konkretisierungsgrad der staatsanwaltlichen Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen

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Zum erforderlichen Konkretisierungsgrad der staatsanwaltlichen Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen

From the journal JSt Journal für Strafrecht, Volume 5, January 2018, issue 1

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 89 Words
Original language: German
JSt 2018, pp 70-70
https://doi.org/10.33196/jst201801007002

Abstract

Der Eintritt einer verjährungshemmenden Wirkung im Sinn des § 58 Abs 3 Z 2 StGB ist nicht vom Grad der Konkretisierung der staatsanwaltlichen Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, sondern allein davon abhängig, dass diese der Klärung des gegen den Täter gerichteten Verdachts (bezogen auf eine bestimmte Tat) dienen. Demnach entfaltet auch ein hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen nicht näher spezifizierter Ermittlungsauftrag – wie etwa das Ersuchen um „vollständige Sachverhaltsermittlung“ – eine den Eintritt der Verjährung hemmende Wirkung im Sinn dieser Bestimmung.