(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h
(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h
Abstract
§ 20 StGB aF ist hinsichtlich der Abschöpfung der Bereicherung bei Dritten enger als die geltende Fassung und daher iS des gebotenen Günstigkeitsvergleichs nach §§ 1, 61 StGB auf Sachverhalte vor dem 1.1.2011 anzuwenden. Für den Verfall von Vermögenswerten bei Dritten kommt es nach §§ 20 f StGB idF sKp 2011 auf die Unkenntnis des Dritten, das erworbene Objekt und die Art der Übertragung an.
Keywords
Günstigkeitsvergleich | Abschöpfung der Bereicherung | Verfall | Dritterwerb | Gutgläubigkeit