(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h

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(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h
Schmidthuber, Kathrin

From the journal JSt Journal für Strafrecht, Volume 2016, July 2016, issue 4

Published by Verlag Österreich

Aufsatz, 3405 Words
Original language: German
JSt 2016, pp 347-351
https://doi.org/10.33196/jst201604034701

Abstract

§ 20 StGB aF ist hinsichtlich der Abschöpfung der Bereicherung bei Dritten enger als die geltende Fassung und daher iS des gebotenen Günstigkeitsvergleichs nach §§ 1, 61 StGB auf Sachverhalte vor dem 1.1.2011 anzuwenden. Für den Verfall von Vermögenswerten bei Dritten kommt es nach §§ 20 f StGB idF sKp 2011 auf die Unkenntnis des Dritten, das erworbene Objekt und die Art der Übertragung an.

Author information

Kathrin Schmidthuber