Folgen des Rücktritts vom Vergleich infolge Leistungsstörung
Abstract
Die OGH-Entscheidung 3 Ob 148/20s hat die Probleme der Wirkung einer Leistungsstörung bezüglich der aus einem Vergleich neu geschuldeten Leistung umfassend aufgerollt. Dies vor allem auch im Hinblick auf ältere Rsp. Der vorliegende Beitrag geht nun insbesondere auf die Frage ein, ob die Vertragsauflösung wegen Leistungsstörung wieder zur Rechtslage vor Abschluss des Vergleichs führt und verneint dies grundsätzlich, er sucht vielmehr die Lösung der Probleme auf der Basis des wirksamen Vergleichs.
Keywords
Abwicklungsstadium | Anerkenntnis (konstitutives) | Anfechtbarkeit und Nichtigkeit | Auflösung des Vergleichs wegen Leistungsstörung (Rücktritt, Gewährleistung) | Austausch- und Abfindungscharakter eines Vergleichs | Bedingungen | bereicherungsrechtliche Rückabwicklung | clausula rebus sic stantibus | Entgeltlichkeit des Vergleichs | Erfüllung des Vergleichs | ergänzende Vertragsauslegung | gerichtlicher Vergleich | Geschäftsgrundlage | Handkauf und Vergleich | Leistung ganz anderer Art | Nachgeben (beiderseitiges) | Neuerungsvertrag (bloßer) | Rücktritt, die Vertragswurzel betreffend oder wegen Leistungsstörung | Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf Basis der Rechtslage vor und nach Abschluss des Vergleichs | Schwebezustand vor Rücktritt wegen Leistungsstörung | status quo ante | Streit- bzw Zweifelsbereinigung (endgültige) | Titel und Verfügungsgeschäft des Vergleichs | Vergleich mit Austausch- oder Abfindungscharakter | Vorvertrag auf Vergleichsabschluss | Wesen eines Vergleichs | Wiederaufleben der alten Rechtslage (Grundsatz oder Ausnahme)