Sicherstellung nach § 1170b ABGB: Bankgarantie mit Effektivklausel, Berechnung der Dreimonatsfrist

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Sicherstellung nach § 1170b ABGB: Bankgarantie mit Effektivklausel, Berechnung der Dreimonatsfrist

From the journal JBL Juristische Blätter, Volume 143, June 2021, issue 6

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 3172 Words
Original language: German
JBL 2021, pp 382-385
https://doi.org/10.33196/jbl202106038201

Abstract

Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iS des § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.