Angehörige im Erwachsenenschutzverfahren nicht rechtsmittellegitimiert

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Angehörige im Erwachsenenschutzverfahren nicht rechtsmittellegitimiert

From the journal JBL Juristische Blätter, Volume 142, March 2020, issue 3

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1240 Words
Original language: German
JBL 2020, pp 195-196
https://doi.org/10.33196/jbl202003019501

Abstract

Angehörigen des Betroffenen kommt im Erwachsenenschutzverfahren (außerhalb der Sondernorm des § 127 Abs 3 AußStrG) keine Rechtsmittellegitimation zu (hier: Genehmigung der Wohnsitzverlegung). Soweit im Erwachsenenschutzverfahren über gegenläufige Anträge zu entscheiden ist, kann auf § 78 AußStrG zurückgegriffen werden, sodass ein erfolgloser Rechtsmittelwerber dem Betroffenen die Kosten der Rechtsmittelbeantwortung zu ersetzen hat.