Feststellungen zur Prognosetat bei Anstaltsunterbringung, Zusammenhang zwischen Unterbringungsanordnung und Strafausspruch

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Feststellungen zur Prognosetat bei Anstaltsunterbringung, Zusammenhang zwischen Unterbringungsanordnung und Strafausspruch

From the journal JBL Juristische Blätter, Volume 137, October 2015, issue 10

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1363 Words
Original language: German
JBL 2015, pp 671-673
https://doi.org/10.33196/jbl201510067101

Abstract

Die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten (Betroffenen) in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB setzt (unter anderem) eine ausreichende Feststellungsgrundlage für das Vorliegen einer Prognosetat voraus. Diese ist im Urteil zumindest ihrer Art nach näher zu umschreiben, um solcherart die rechtliche Beurteilung der zu erwartenden mit Strafe bedrohten Handlung(en) mit schweren Folgen zu ermöglichen. Wird das Urteil in der Unterbringungsanordnung aufgehoben, ist es in Hinblick auf den faktischen Zusammenhang auch im Strafausspruch aufzuheben.