Eigenberührung als dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung

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Eigenberührung als dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung

From the journal JBL Juristische Blätter, Volume 136, February 2014, issue 2

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1133 Words
Original language: German
JBL 2014, pp 125-126
https://doi.org/10.33196/jbl201402012501

Abstract

Die von einem unmündigen Mädchen (über Verleitung des Täters) an sich selbst vorgenommene digitale Vaginalpenetration verwirklicht den objektiven Tatbestand des § 206 Abs 2 Fall 2 StGB. Grund zur Annahme, der Gesetzgeber habe hinsichtlich der bei der jeweiligen geschlechtlichen Handlung eingesetzten Mittel zwischen den Tatbeständen, die auf Fremdberührung abstellen, und jenen, welche die Eigenberührung verlangen, differenzieren wollen, bieten weder der Gesetzeswortlaut noch die Materialien.