Keine Schutzwirkungen des Ordinationsmietvertrags zugunsten von Ordinationsbesuchern

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Keine Schutzwirkungen des Ordinationsmietvertrags zugunsten von Ordinationsbesuchern

From the journal JBL Juristische Blätter, Volume 135, July 2013, issue 7

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 112 Words
Original language: German
JBL 2013, pp 461-461
https://doi.org/10.33196/jbl201307046102

Abstract

Nur solche Dritte sind von den Schutzwirkungen eines Bestandvertrags erfasst, die das Bestandobjekt in ähnlicher Intensität und Häufigkeit nutzen, wie der Mieter selbst. Ein nur kurzfristiger Aufenthalt im Bestandobjekt (hier: Ordinationsbesuch) reicht nicht aus, um die geforderte Nähe zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung des Vermieters herzustellen. Es entspricht dem Wesen des Bestandvertrags als Dauerschuldverhältnis, dass das Kriterium der Vertragsnähe nicht nur ein räumliches, sondern auch ein zeitliches Element enthält. Da diese Erwägungen für Wohnungs- und Geschäftsraummiete gleichermaßen zu gelten haben, sind Kunden, Klienten und Patienten von Geschäftsraummietern – ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zur Interessensphäre des Mieters und dessen allfälliger Fürsorgepflicht – vom Schutzbereich des Mietvertrages nicht umfasst.