EuG: Staatliche Beihilfen – Landwirtschaft – Pachtvertag über landwirtschaftliche Flächen in Estland – Beschluss, mit dem die Beihilfe als unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wird und deren Rückforderung angeordnet wird – Vorteil – Bestimmung des Marktwerts – Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers – Komplexe wirtschaftliche Beurteilungen – Richterliche Kontrolle – Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte – Sorgfaltspflicht
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EuG: Staatliche Beihilfen – Landwirtschaft – Pachtvertag über landwirtschaftliche Flächen in Estland – Beschluss, mit dem die Beihilfe als unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wird und deren Rückforderung angeordnet wird – Vorteil – Bestimmung des Marktwerts – Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers – Komplexe wirtschaftliche Beurteilungen – Richterliche Kontrolle – Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte – Sorgfaltspflicht
Abstract
Der Beschluss C(2020) 252 final der Kommission vom 24. Januar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) – Gewährung einer mutmaßlich rechtswidrigen Beihilfe an AS Tartu Agro wird für nichtig erklärt. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Tartu Agro, einschließlich der Kosten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.