Kein Wettbewerbsverhältnis bei bloßer Konkurrenz um die Nutzung eines Einzelgrundstücks

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Kein Wettbewerbsverhältnis bei bloßer Konkurrenz um die Nutzung eines Einzelgrundstücks
Orthmann, Mark

From the journal BRZ Zeitschrift für Beihilfenrecht, Volume 10, June 2018, issue 2

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 2313 Words
Original language: German
BRZ 2018, pp 67-70
https://doi.org/10.33196/brz201802006701

Abstract

Begehrt der Kläger die Feststellung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen einem vermeintlichen Beihilfeempfänger und einem Dritten wegen Verstoßes gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbots des Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, so ist im deutschen Zivilprozess Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage, dass der Kläger ein in den Schutzzweck des Durchführungsverbots einbezogener Wettbewerber des vermeintlichen Beihilfeempfängers ist. Das Interesse an der Nutzung eines Grundstücks allein genügt nicht zur Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den verschiedenen Interessenten. Erforderlich wäre vielmehr, dass die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des unterlegenen Interessenten dadurch beeinträchtigt wird, dass der obsiegende Interessent aufgrund der vermeintlichen Beihilfe Leistungen in Konkurrenz zum Unterliegenden günstiger anbieten kann, als das diesem möglich ist. Dies setzt voraus, dass die Interessenten Wettbewerber im selben sachlichen Markt sind. (Leitsätze des Verfassers)

Author information

Mark Orthmann