Anwendungsbereich des sbg BauPolG; Krankenhaus; Hubschrauberlandefläche; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Immissionsschutz
Anwendungsbereich des sbg BauPolG; Krankenhaus; Hubschrauberlandefläche; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Immissionsschutz
Abstract
Die Hubschrauberlandefläche eines Krankenhauses fällt als Anlage, die dem Luftverkehr dient, ausschließlich in die Bundeskompetenz nach Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG. Ist aber für die Hubschrauberlandefläche keine Zuständigkeit der Baubehörde gegeben, kommt auch eine Verletzung von Nachbarrechten im baubehördlichen Bewilligungsverfahren durch An- und Abflüge von Hubschraubern nicht in Betracht.