Flächenwidmung „Betriebsbaugebiet“; Werkstätte; Betriebswohnung; Erforderlichkeit
Flächenwidmung „Betriebsbaugebiet“; Werkstätte; Betriebswohnung; Erforderlichkeit
Abstract
An die raumordnungsrechtliche Erforderlichkeit einer Betriebswohnung ist ein strenger sowie objektiver Maßstab anzulegen. Ein Ein-Mann-Betrieb, Rufbereitschaft sowie unregelmäßige Arbeitszeiten sind für sich alleine nicht geeignet, die Erforderlichkeit einer Wohnsitznahme am Betriebsstandort zu begründen.