Verjährung von Forderungen für Zusatzleistungen im Bauträgervertrag

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Verjährung von Forderungen für Zusatzleistungen im Bauträgervertrag

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 22, February 2019, issue 1

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 60 Words
Original language: German
bbl 2019, pp 33-33
https://doi.org/10.33196/bbl201901003304

Abstract

Sonderwünsche zum Kaufvertrag über ein zu errichtendes Wohnungseigentumsobjekt wie die Vereinbarung der Vertiefung des Kellers, die Vergrößerung der Terrasse oder eine andere Gestaltung der Eingangstür, stellen eine Konkretisierung des Hauptvertrags dar und bilden mit diesem einen einheitlichen Vertrag. Die Entgeltansprüche für diese Zusatzleistungen unterliegen daher als Kaufpreisforderung für das Wohnungseigentumsobjekt der 30-jährigen Verjährungsfrist.