Kellerräume; konsenslose Änderung des Verwendungszwecks; baupolizeilicher Auftrag; Untersagung der Benützung

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Kellerräume; konsenslose Änderung des Verwendungszwecks; baupolizeilicher Auftrag; Untersagung der Benützung

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 22, February 2019, issue 1

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 871 Words
Original language: German
bbl 2019, pp 19-21
https://doi.org/10.33196/bbl201901001903

Abstract

Im Fall einer vom Baukonsens abweichenden Verwendungszweckänderung hat die Baubehörde nicht die Herstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes aufzutragen, sondern muss vielmehr die konsenslose Benützung untersagen.