Kellerräume; konsenslose Änderung des Verwendungszwecks; baupolizeilicher Auftrag; Untersagung der Benützung
Kellerräume; konsenslose Änderung des Verwendungszwecks; baupolizeilicher Auftrag; Untersagung der Benützung
Abstract
Im Fall einer vom Baukonsens abweichenden Verwendungszweckänderung hat die Baubehörde nicht die Herstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes aufzutragen, sondern muss vielmehr die konsenslose Benützung untersagen.