Weisungen an den Verwalter; Unterlassung von Fensterreparaturarbeiten
Weisungen an den Verwalter; Unterlassung von Fensterreparaturarbeiten
Abstract
Die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 1 WEG – sei es die Interessenwahrungspflicht den Wohnungseigentümern gegenüber oder die Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen – stellt kein Individualrecht der Wohnungseigentümer dar.